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Stehen sich mehrere Meinungen konträr gegenüber, ist eine unparteiische Stimme gefragt. Diese haben Gutachter und Sachverständige. Die Experten kennen sich im entsprechenden Fachbereich besonders gut aus und geben Antworten auf viele Fragen. Ob im Kfz-Bereich, am Bau, in der IT oder der Medizin: Für nahezu jedes Themengebiet gibt es neutrale Gutachter und Sachverständige. Worauf es dabei ankommt, welche Arten von Anerkennung zu unterscheiden sind und was ein Sachverständigengutachten kostet, erklärt der folgende Ratgeber.
Gutachter und Sachverständige: Eine Definition der Bezeichnung
Ganz einfach ausgedrückt sind Gutachter und Sachverständige natürliche Personen, die sich mit einem bestimmten Themenbereich besonders gut auskennen. Sie können Sachverhalte sicher beurteilen, allgemeingültige Aussagen zu verschiedensten Problemstellungen treffen und die Erkenntnisse verständlich in Wort und Schrift darstellen. Letzteres ist vor allem dann nötig, wenn Gutachter und Sachverständige Gerichte bei der Urteilsfindung unterstützen. Aber auch dann, wenn die Fachexperten Bauherren über den Gebäudezustand oder Patienten über den Verlauf einer Behandlung aufklären, wissen sich Gutachter und Sachverständige verständlich auszudrücken. Und das ist wichtig: Denn ihre Meinung, ihre Erkenntnis oder ihr Gutachten soll Klarheit schaffen, einfach zu verstehen sein, und helfen, Probleme sowie Streitigkeiten zu beseitigen.
Oberstes Gebot: Neutralität in der Erstellung fachlicher Gutachten
Die Gutachten der Experten haben zudem Beweiskraft vor Gericht. Sie helfen Versicherungen bei der rechtmäßigen Schadensregulierung und sind das Zünglein an der Waage, wenn es Aussage gegen Aussage steht. Aus diesen Gründen ist die Neutralität von Gutachtern und Sachverständigen besonders wichtig. Sie arbeiten sachlich sowie neutral und treten weder für Auftraggeber noch für dessen Gegner ein.
Ausbildung, Erfahrung und Fachkenntnis als Voraussetzung
Gutachter und Sachverständige haben in aller Regel eine Ausbildung oder ein Studium im entsprechenden Bereich. Sie verfügen über viel Berufserfahrung, haben Weiterbildungen absolviert und sind Meister in ihrem Fach. Nur so ist es möglich, selbst komplizierteste Sachverhalte zuverlässig, gewissenhaft und rechtssicher zu klären.
Berufsbezeichnung ist bis heute nicht rechtlich geschützt
Was viele nicht wissen: Bei Gutachtern und Sachverständigen handelt es sich nicht um geschützte Berufsbezeichnungen. So kann sich heute jeder als Sachverständiger betiteln, wenn er anderen in einem bestimmten Themengebiet zur Seite stehen will. Aus diesem Grund ist es wichtig für Auftraggeber, genau hinzuschauen, bevor sie einen Gutachter oder einen Sachverständigen beauftragen. Anzeichen für einen guten Fachexperten sind dabei verschiedene Anerkennungen oder Vereidigungen. Auch Mitgliedschaften in Vereinen und Zusammenschlüssen helfen, fähige Experten zu erkennen.
Was unterscheidet die Bezeichnungen der Experten voneinander?
Eigentlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen. Denn beide Begriffe bezeichnen die gleiche Person. Geht es um den Einsatz der Titel, haben sich in der Praxis jedoch zwei Strömungen herausgestellt. Der Sachverständige ist dabei eine Person mit viel Sachverstand, die von Gerichten, Behörden und öffentlichen Stellen beauftragt wird. Geht es um private Sachverhalte, kommt der Begriff Gutachter hingegen häufiger zum Einsatz.
Wichtig zu wissen: Gutachter und Sachverständige unterscheiden sich nicht voneinander. Sie haben die gleichen Aufgaben, die Bezeichnungen werden allerdings in verschiedenen Bereichen eingesetzt.
Fachexperten erkennen: Verschiedene Arten der Anerkennung
Wie bereits erwähnt, ist die Bezeichnung rechtlich nicht geschützt, wodurch sich theoretisch jeder Bürger als Gutachter oder Sachverständiger betiteln kann. Da das in der Praxis aber zu Falschaussagen, Fehlurteilen und anderen schweren Folgen führt, gibt es verschiedene Grade der Anerkennung. In Deutschland unterscheidet man zwischen freien, behördlichen, verbandsanerkannten, öffentlich bestellten und vereidigten, amtlich oder staatlich anerkannten und EU-zertifizierten Sachverständigen / Gutachtern. Die folgende Tabelle zeigt, worin sich die verschiedenen Kategorien unterscheiden.
Grad der Anerkennung | Eigenschaften und Merkmale |
---|---|
Freier Sachverständiger | Hierbei handelt es sich um natürliche Personen, die sich selbst zum Sachverständigen oder Gutachter erklärt haben. Sie müssen weder Qualifikationen noch Erfahrungen nachweisen und können ihre Arbeit in verschiedensten Bereichen aufnehmen. Während das in Spezialbereichen wie dem Beurteilen von Sammlergegenständen (Spielzeuge, Comics etc.) in der Regel ausreichend ist, kann es in anderen Bereichen ein Problem darstellen, dass die Qualität vorab nicht prüfbar ist. |
Behörden als Sachverständige | Eine Sonderrolle im Bereich der Gutachter und Sachverständigen nehmen Behörden ein. Denn diese prüfen Produkte, Materialien oder Verfahren gutachterlich, um die Qualität zu beurteilen. Vertreter sind die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das Bundesgesundheitsamt, das Umweltbundesamt oder das Deutsche Patent- und Markenamt. |
Verbandsanerkannte Sachverständige | Hierbei handelt es sich um freie Sachverständige und Gutachter, die einem Verband angehören. Die Organisationen verlangen in der Regel einen Sachkundenachweis und nehmen Mitglieder nur auf, wenn sie die hohen Qualitätsmaßstäbe erfüllen. Verbandsanerkannte freie Sachverständige verfügen dabei nachweislich über viel Erfahrung sowie Wissen und arbeiten in verschiedenen Bereichen. Sie erstellen beispielsweise Akustikgutachten für Gebäude, Schadensgutachten für Fahrzeuge oder Risikoanalysen für EDV-Systeme. Kurz gesagt gibt es für nahezu jeden Berufszweig freie Gutachter mit Verbandsanerkennung. |
Staatlich oder amtlich anerkannte Sachverständige | Geht es um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit, kommen staatlich oder amtlich anerkannte Sachverständige zum Einsatz. Sie erledigen hoheitliche Aufgaben und kümmern sich beispielsweise um Brandschutz- oder Fahrzeuggutachten. Die Gutachter erhalten ihre Anerkennung von einer Landesbehörde und arbeiten in vergleichsweise wenigen, sicherheitsrelevanten Feldern. Die Experten erstellen beispielsweise Brandschutzgutachten oder beurteilen Fahrzeugänderungen und -anbauten auf Sicherheit. |
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige | Öffentlich bestellte Gutachter erhalten ihre Anerkennung von einer zugehörigen Kammer. Diese entscheidet autark über Voraussetzungen, Prüfungen sowie Zulassungsmodalitäten und wird selbst nur sporadisch überprüft. Die Qualität ist dennoch vergleichsweise hoch, weshalb die Experten in verschiedensten Bereichen gefragt sind. Geht es beispielsweise um Gutachten für Waren, Leistungen sowie Handwerkerpreise oder die Prüfung und Beurteilung von Anlagen, sind von der Handwerkskammer bestellte und vereidigte Gutachter gefragt. Gleiches gilt auch dann, wenn Juristen Sachverhalte vor Gericht zu klären haben und zusätzliche Expertise benötigen. |
Zertifizierte Sachverständige | Sind für die Gutachtertätigkeit spezielle Zertifikate erforderlich, ist die Rede von zertifizierten Sachverständigen. Ihre Anerkennung erhalten Sie von akkreditierten Zertifizierungsstellen. Genau wie diese werden auch deren Prüfer und die Gutachter selbst regelmäßig kontrolliert, um eine EU-weit anerkannte Qualität sicherzustellen.
Wichtig ist, dass die Zertifizierung von einer Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführt wurde. Zertifikate ohne diesen Verweis sind kritisch zu hinterfragen. Denn Gutachter erhalten diese von verschiedenen Organisationen, ohne Fachkunde oder Qualifikationen nachweisen zu müssen. |
Wer einen Gutachter finden möchte, kann die Experten dabei nach Qualifikation oder Anerkennung auswählen.
- Für viele private Bereiche sowie Versicherungsgutachten kommen freie Sachverständige infrage, die im besten Falle eine Verbandsanerkennung haben.
- Geht es um hoheitliche Aufgaben zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, sind nur staatlich oder amtlich anerkannte Gutachter erlaubt.
- Sollen Gutachten als Beweis in einem Rechtsstreit dienen oder diesen möglichst überflüssig machen, kommen öffentlich bestellte und vereidigte oder EU-zertifizierte Gutachter (nach DIN EN ISO/IEC 17024) zugelassen. Letztere erfüllen nachweislich die höchsten Qualitätsanforderungen und sind daher EU-weit zugelassen und gefragt.
Wichtig zu wissen: Auch wenn die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, darf nicht jeder mit Gutachter- oder Sachverständigentiteln werben. Denn lässt sich die Qualifikation nicht nachweisen, handelt es sich um unlauteren Wettbewerb und der ist bekanntlich strafbar.
Von der Ausbildung zum Gutachter: Wie wird man Sachverständiger?
Anders als in vielen Bereichen gibt es weder Ausbildungen noch Studiengänge für den Weg vom Berufseinsteiger zum Gutachter. Wer Sachverständiger werden möchte, muss daher in aller Regel einen Beruf erlernen und längere Zeit in diesem arbeiten. Angehende Fachexperten belegen dabei zahlreiche Weiterbildungen. Sie sammeln Erfahrungen und bauen ihre Expertise immer weiter aus.
Berufserfahrung und Weiterbildung für Anerkennung und Zertifizierung
Nach einigen Jahren im Beruf können sie sich dann bei einem Verband bewerben oder eine spezielle Zusatzausbildung durchlaufen. Letztere lässt sich mit Intensivseminaren in zwei bis drei Monaten absolvieren, um ein Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 zu erhalten.
Förmliches Verwaltungsverfahren für den Weg zur öffentlichen Bestellung
Wer öffentlich bestellter Gutachter werden möchte, muss ein förmliches Verwaltungsverfahren durchlaufen. Dieses beginnt mit einer Bewerbung bei der zuständigen Kammer (zum Beispiel IHK) und endet mit dem Verwaltungsakt der öffentlichen Bestellung oder der Ablehnung. In der Zwischenzeit sind verschiedene Prüfungen zur persönlichen und fachlichen Eignung abzulegen. Insgesamt dauert das Verfahren etwa neun Monate.
Schritt für Schritt vom Berufseinsteiger zum Sachverständigen
Ausbildung, Studium, Berufserfahrung und zahlreiche Weiterbildungen sind zu absolvieren, wenn Experten Gutachter oder Sachverständige werden wollen. Die folgende Übersicht zeigt den Weg Schritt für Schritt.
- Hochschulstudium absolvieren oder Beruf erlernen und Meister-Titel erlangen
- Mehrere Jahre im erlernten Beruf arbeiten und viele Erfahrungen sammeln
- Weiterbildungen absolvieren und verschiedene Zusatzqualifizierungen erhalten
- Bei Verbänden zur Aufnahme als freier Gutachter/Sachverständiger bewerben
- Gutachter-/Sachverständigenausbildung für DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifikat
- Ergänzend oder alternativ: Verwaltungsakt zum öffentlichen Sachverständigen
Von der Berufsausbildung bis zum Erlangen eines Titels bzw. einer Anerkennung als Gutachter und Sachverständiger sind zahlreiche Etappen zu durchlaufen. Der Zeitaufwand liegt dabei nicht selten bei mehr als zehn Jahren.
Voraussetzungen für angehende Gutachter und Sachverständige
Um Gutachter oder Sachverständiger werden zu können, sind nicht nur fachlich hohe Anforderungen zu erfüllen. Auch eine persönliche Eignung ist wichtig, um die Herausforderungen des Berufs bewältigen zu können. Die wichtigsten Anforderungen an angehende Fachexperten sind:
- überdurchschnittlich hohe Expertise in einem oder mehreren Fachbereichen
- objektives und unparteiliches Herangehen an verschiedenste Aufgaben
- verständliche Ausdrucksweise auch bei sehr komplizierten Sachverhalten
- finanzielle und private Unabhängigkeit, um Neutralität im Beruf zu wahren
Wer über diese Voraussetzungen verfügt, kann den langen Weg auf sich nehmen und eine Karriere als Sachverständiger und Gutachter anstreben.
Wichtig zu wissen: Wer einen Sachverständigen / Gutachter finden möchte und Experten mit Verbandsanerkennung, öffentlicher Bestellung oder EU-Zertifizierung beauftragt, weiß durch die lange Ausbildung, wie hoch die Expertise und die Qualität der Fachleute ist.
Vom Unfallgutachten bis zum Echtheitszertifikat: Die Arbeitsbereiche
Mit viel Sachverstand und Erfahrung erstellen die Experten Gutachten für unterschiedlichste Dinge und Aufgaben. Ein bekanntes Beispiel sind Schadensgutachten für Versicherungen, bei denen die Fachleute Schadensursachen und -höhen überprüfen. Sie können aber auch die Echtheit von Sammler- oder Kunstgegenständen beurteilen und deren Wert taxieren. Folgende Aufgaben erledigen die Experten dabei unabhängig von Ihrer Fachrichtung:
- Unfallgutachten und Schadensgutachten erstellen
- Hilfestellung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Unterstützung bei privaten Streitigkeiten
- Informationen und unabhängige Beratung
Grundsätzlich gibt es Gutachter und Sachverständige heute für nahezu jeden Berufszweig. Die folgende Übersicht stellt einige besonders häufig gefragte vor.
Bausachverständige kontrollieren Arbeiten und suchen Schadensursachen
Der Bauboom führt immer wieder einmal zu Planungs- oder Ausführungsfehlern, die hohe Folgekosten nach sich ziehen. Die Ursachen und Verantwortlichen herauszufinden, ist eine Aufgabe von einem Bau-Gutachter. Die Experten kennen sich meist mit einem Spezialgebiet besonders gut aus und antworten auf entsprechende Fragen. Zum Aufgabenbereich gehören dabei unter anderem Baugutachten, Wasserschadens-Gutachten, Bauschadensanalysen und Schimmelgutachten.
Sachverständige für Brandschutz sorgen für die öffentliche Sicherheit
Brandschutzgutachter erfüllen eine hoheitliche Aufgabe. Denn Sie prüfen Brandschutzkonzepte von Gebäuden, Veranstaltungen etc. Sie erstellen Brandschutzgutachten und geben Gebäude oder Projekt frei, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit ihrer Arbeit verhindern sie Brände und tragen somit zur öffentlichen Sicherheit bei.
Immobiliengutachter erstellen Zustands- und Wertgutachten für Gebäude
Besonders häufig wollen Verbraucher auch einen Immobiliengutachter finden. Der Experte unterstützt im Kauf- oder Verkaufsprozess und bewertet den Zustand von Immobilien. Er informiert über anstehende Sanierungs- oder Umbauarbeiten, bewertet die Lage und erstellt Wertgutachten, die beim Handel mit Wohn- sowie Nichtwohngebäuden eine wichtige Rolle spielen. Die sogenannten Verkehrswertgutachten sind darüber hinaus auch dann von Bedeutung, wenn es um einen Versicherungsfall (Brand, Wasserschaden etc.) geht. Sind Immobilien Teil einer Erbmasse, helfen die Verkehrswertgutachten außerdem dabei, die Erbschaftssteuer richtig zu beurteilen.
Kfz-Sachverständige für Sicherheit, Schadensanalysen und Wertgutachten
Oft reicht eine Sekunde der Unachtsamkeit und es kommt zu einem Verkehrsunfall. Handelt es sich dabei um einen Versicherungsschaden, sind vor der eigentlichen Reparatur häufig auch Kfz-Sachverständige oder Fahrzeuggutachter einzuschalten. Diese prüfen, ob der beschriebene Unfallhergang nachvollziehbar ist und beurteilen mit der Schadensuntersuchung auch die Kosten der anstehenden Reparaturleistungen. Neben den Unfallgutachten gehört es aber auch zu den Aufgabenbereichen der Kfz-Gutachter, Wertgutachten für Oldtimer zu erstellen. Die Fachleute prüfen die Sicherheit von An- sowie Umbauten an Fahrzeugen und erteilen die HU-Plakette, sofern Autos, Lkws oder Motorräder alle technischen Voraussetzungen erfüllen.
IT-Sachverständige antworten auf Fragen zu technischen Systemen
Im gewerblichen Bereich kommen auch IT-Sachverständige häufig zum Einsatz. Denn die Experten beurteilen Sicherheits- oder Datenschutzkonzepte. Sie begutachten Soft- sowie Hardwareprodukte und helfen dabei, Schwachstellen in verschiedensten Systemen zu finden. Neben dem Erstellen von Gutachten ist das Beraten zu verschiedensten technischen Fragen dabei eine der Hauptaufgaben im IT-Bereich. Eine besonders wichtige Aufgabe haben aber auch öffentlich bestellte IT-/EDV-Sachverständige für die Kontrolle von Glücksspielgeräten. Denn diese verhindern Betrug und schützen Verbraucher.
Medizinische Gutachter finden und Operationsfehler nachweisen
Ganz gleich, ob es sich um eine notwendige oder eine freiwillige medizinische Behandlung handelt: Kommt es zu einem Fehler, sind medizinische Gutachter sehr gefragt. Bei den Experten handelt es sich in der Regel um besonders erfahrene Ärzte, die Behandlungen nachvollziehen und Fehler identifizieren. Wichtig sind medizinische Gutachter auch im Bereich der Psychologie, in dem sie unter anderem Gutachten über den geistigen Zustand oder die Zurechnungsfähigkeit von Personen erstellen. Auch die Einstufung einer eventuellen Pflegestufe bzw. eines Pflegegrades obliegt medizinischen Gutachtern.
Kunstsachverständige prüfen die Echtheit und taxieren Werte
Handelt es sich bei einem Kunstwerk um ein seltenes Original oder doch um eine Fälschung? Kunsthistoriker, die auch als Kunstsachverständige arbeiten, finden die Antwort heraus. Sie prüfen Gemälde oder andere Kunstgegenstände und bewerten diese auf Wunsch ihrer Kunden, um den Verkauf oder die Versteigerung vorzubereiten.
Bootsgutachter finden, Schaden beurteilen und Werte festlegen
Je mehr Boote auf unseren Gewässern unterwegs sind, umso häufiger kommt es zu Unfällen und Schäden. Boot-Gutachter beurteilen diese. Sie erstellen Schadensgutachten und definieren die Höhe der anstehenden Reparaturkosten. Die Experten bieten aber auch eine Kaufberatung an. Sie untersuchen den Zustand der potenziellen Neuanschaffung und erstellten Wertgutachten für Käufer und Verkäufer.
Weitere Einsatzbereiche für Gutachter und Sachverständige
Erfahrene Fachleute mit viel Sachverstand kommen heute in verschiedensten Bereichen zum Einsatz. Nahezu in jedem Berufsfeld gibt es Sachverständige, die bei Fragen oder Problemen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Einige dieser Bereiche haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst.
Arbeitsbereiche von Gutachtern und Sachverständigen (Auszug): | ||
---|---|---|
Bauwesen | Natur- und Umweltschutz | Spielwaren |
Boote und Schiffe | Pflanzen | Sport |
Brandschutz | Physik | Steuerwesen |
Energie | Psychologie und -therapie | Textilien |
Glas und Fenster | Sicherheitstechnik | Tiere |
Holz und Holzverarbeitung | Lebensmittel | Urheberschutz |
Immobilien | Maschinen und Instrumente | Verkehrstechnik |
Kredite, Banken, Börsen | Medizin | Versicherungen |
Kriminologie | Meteorologie | Waffen und Munition |
Kunst, Antiquitäten | Musik | Warentransport |
Wichtig zu wissen ist, dass die Liste nur grobe Auszüge zeigt. So finden sich Fachleute in der Praxis zu weitaus spezialisierteren Themen, wie Comics, Spielzeugen aus den 80er Jahren oder bestimmten Modellen von Autos.
Fachexperten beauftragen: Auf diese 4 Punkte ist zu achten
Geht es um eine gerichtliche Auseinandersetzung, einen Schaden oder eine private Streitigkeit, sorgen Sachverständige und Gutachter für Klarheit. Denn Sie bewerten verschiedenste Sachverhalte mit viel Wissen und Erfahrung, sodass ihre Urteile als fundiert anzusehen sind. Ähnliche verhält es sich auch, wenn Verbraucher ein Wertgutachten für Immobilien, Fahrzeuge oder Gegenstände (Kunst- oder Sammlerartikel) benötigen. Wer Fachleute beauftragen möchte, sollte die folgenden Punkte beachten.
Punkt 1: Wer beauftragt den Gutachter?
Während bei Versicherungsschäden Versicherungen häufig einen Gutachter schicken, können Geschädigte bei einem Streit oder einem Unfall selbst einen Sachverständigen beauftragen. Auch wenn die Fachleute zur neutralen Arbeit verpflichtet sind, hilft das dabei, einen passenden Experten zu finden. Hilfreich ist das auch dann, wenn die Gegenseite oder Versicherung bereits ein Gutachten hat erstellen lassen. In diesem Fall hilft ein zweites Gutachten dabei, das erste zu prüfen und den Sachverhalt neutral darzustellen. Suchen zwei Parteien nach einer gemeinsamen Lösung, können sie den Gutachter auch gemeinsam beauftragen.
Unser Tipp:
Beauftragen Sie den Gutachter selbst, können Sie den Experten nach eigenem Ermessen auswählen. Sie gehen in puncto Neutralität auf Nummer sicher und können dringende Fragen schon vor der Fertigstellung des Gutachtens klären.
Punkt 2: Welches Gutachten beauftragen?
Gutachten gibt es in verschiedenen Ausführungen. Zu unterscheiden sind dabei Privatgutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten. Die folgende Tabelle zeigt, worum es im Einzelnen geht.
Art des Gutachtens | Beschreibung | Anwendung |
---|---|---|
Privatgutachten | Privatgutachten werden in der Regel von einzelnen Parteien privat beauftragt. Sie geben einen ersten Einblick in den Sachverhalt und sind sinnvoll, um gerichtlich erstellte Gutachten anzufechten. | Beratung, Wertermittlung, Echtheitsnachweise, Sicherheitskonzepte, Baumängeluntersuchung, Kontrolle gerichtlich beauftragter Gutachten etc. |
Schiedsgutachten | Diese Art von Gutachten kommt beispielsweise bei Schiedsverfahren zum Einsatz. Zwei Parteien beauftragen den Gutachter oder Sachverständigen dazu gemeinschaftlich. Dabei legen sie vertraglich fest, sich dem Ergebnis des Experten zu unterwerfen. | im Rahmen von Schiedsverfahren und Einigungsprozessen zwischen zwei Parteien |
Gerichtsgutachten | Hierbei handelt es sich um Stellungnahmen und Gutachten, die von Gerichten wie Amtsgerichten, Landgerichten oder Oberlandesgerichten in Auftrag gegeben werden. | im Rahmen von Gerichtsverfahren |
Punkt 3: Wer übernimmt die Kosten?
Erst einmal herrscht hier das Besteller-Prinzip: Wer einen Experten beauftragt, bekommt auch dessen Rechnung. Handelt es sich um gerichtliche Auseinandersetzungen oder Versicherungsschäden, tragen Gegner oder Versicherer häufig die Kosten. Aber aufgepasst: Wer nach einem Bagatellschaden, wie einem Kratzer im Lack oder einer kaputten Scheibe im Haus einen Gutachter beauftragt, bleibt auf den Kosten häufig selbst sitzen. Grund dafür ist, dass die Kosten der Schadensregulierung dabei so niedrig sind, dass ein detailliertes Gutachten nicht erforderlich ist.
Punkt 4: Welchen Gutachter beauftragen?
Hier kommt es ganz darauf an, um welche Aufgabenstellung es geht. Bei Wertgutachten von besonderen Gegenständen, sind freie Gutachter die richtigen Ansprechpartner, sofern sie Erfahrung und Expertise nachweisen können. Für Versicherungsgutachten sind verbandsanerkannte oder EU-zertifizierte Gutachter erforderlich und Gerichte sowie Juristen beauftragen häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Wichtig ist in jedem Fall, dass es sich um Fachleute aus dem entsprechenden Fachbereich handelt, die mit viel Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Um die Qualität besser einschätzen zu können, helfen Beurteilungen von Freunden und Bekannten oder Bewertungen im Internet.
Ein Gutachten erstellen: So gehen Fachleute dabei vor
Wie Fachleute bei der Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen vorgehen, hängt immer auch vom individuellen Fachbereich und dem jeweiligen Auftrag ab. In der Praxis hat sich allerdings ein Vorgehen bewährt, das auf folgenden 4 Schritten basiert.
01
Vorbereitung und Dokumentation
Fachleute sprechen mit Auftraggebern und eventuellen Gegenparteien. Sie formulieren den Sachverhalt, sammeln wichtige Unterlagen, Pläne oder Schriftstücke und dokumentieren alles.
02
Messungen und Untersuchungen
Bei Bedarf führen Gutachter und Sachverständige Messungen und weiterführende Untersuchungen durch. Bei einem Kfz-Unfallgutachten geht es dabei unter anderem um die Lackdichtemessung, die Vermessung des Rahmens oder das Aufspüren von Vorschäden. Bei einem Baugutachten stehen hingegen bauphysikalische Messungen im Vordergrund.
03
Auswertung der Ergebnisse
Zurück im Büro werten Gutachter und Sachverständige die Erkenntnisse aus. Sie formulieren eine Aussage und erstellen einen Bericht – das Gutachten.
04
Berichtsabschluss
Handelt es sich um ein Schiedsgutachten oder ein privates Gutachten für zwei Parteien, haben diese meist die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern, bevor der Sachverständige seinen Bericht abschließt.
Ob es sich um ein Baugutachten, ein juristisches Gutachten (auch Votum) oder ein Wertgutachten handelt, wirkt sich direkt auf den Ablauf der Erstellung aus. Gleiches gilt für die Gutachtenart (Privat-, Schieds- oder Gerichtsgutachten). All das sind Gründe, aus denen sich der Ablauf an dieser Stelle nur grob umreißen lässt.
Aufbau: Die Elemente eines Gutachtens im Überblick
Ein Gutachten soll fundiert und einfach verständlich sein. Wichtig sind daher ein logischer Aufbau und eine übersichtliche Gliederung. Der Inhalt ist auf das Wesentliche zu reduzieren und alle Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen müssen nachvollziehbar und begründet sein. Erfüllen lassen sich diese Vorgaben unter anderem mit folgendem Musteraufbau, der alle wichtigen Elemente eines Gutachtens enthält.
Elemente des Gutachtens | Inhalt |
---|---|
Deckblatt |
|
Inhaltsverzeichnis | — |
Auftragsbeschreibung |
|
Sachverhalt und Grundlagen |
|
Sachverständige Würdigung |
|
Zusammenfassung |
|
Unterschrift und Stempel | — |
Anhang |
|
Wichtig zu wissen: Öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige müssen sich bei ihrer Arbeit genau an gesetzliche Vorgaben halten. Diese sind in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen definiert. Freien Gutachtern und Sachverständigen dienen diese als Vorlage bzw. Orientierung.
Die Haftung neutraler Sachverständiger bei Fehlurteilen
Weist das Gutachten grobe Fehler auf, hat der Experte fahrlässig gehandelt oder nachweislich die Interessen Dritter verfolgt, haftet er für die daraus entstandenen Fehler. Und das nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten, sofern diese vom Gutachten betroffen sind. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Fehler nachgewiesen werden müssen. Möglich ist das beispielsweise mit einem Obergutachten, welches Gerichte zusätzlich oder nach der Erstellung zweier konträrer Gutachten in Auftrag geben können.
Aktuelle Preise und Honorare: So viel kosten Gutachter
Wie viel ein Gutachter kosten kann, hängt immer vom Einsatzbereich und vom individuellen Auftrag ab. In der Regel kostet ein Gutachter ein Stundenhonorar von 70 bis 200 Euro – je nach Fachgebiet und Spezialisierung. Geht es beispielsweise um die Kontrolle von Bauplänen und Berechnungen, fallen abhängig von der Gebäudegröße Kosten von 300 Euro oder mehr an. Immobilienwertgutachten beginnen bei etwa 750 Euro.
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz deckelt Gutachterhonorare
Einen Anhaltspunkt für die individuellen Stundenlöhne von Gutachtern und Sachverständigen liefert das „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten“ (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG). Es gibt Honorare je nach Fachbereich vor, wie die folgende Tabelle zeigt (Auszüge).
Tätigkeitsbereich | Gutachterhonorar pro Stunde |
---|---|
Akustik, Lärmschutz | 95 Euro |
Altlasten und Bodenschutz | 85 Euro |
Bauwesen | 95 bis 105 Euro |
Unternehmensbewertung | 135 Euro |
Bewertung von Immobilien | 115 Euro |
Brandursachenermittlung | 110 Euro |
Briefmarken | 95 Euro |
Emissionen und Immissionen | 95 Euro |
Architekten, Ingenieuren und Stadtplanern | 145 Euro |
Kältetechnik | 120 Euro |
Kunst und Antiquitäten | 85 Euro |
Textilien, Leder und Pelze | 70 Euro |
Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Unfällen | 95 bis 155 Euro |
medizinische oder psychologische Gutachten | 80 bis 120 Euro |
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Gutachter oder ein Sachverständiger?
Gutachter und Sachverständige sind natürliche, unabhängig agierende Personen mit sehr großem Sachverstand. Sie verfügen über einen großen Erfahrungsschatz in einem oder mehreren Fachgebieten, haben Spezialisierungen sowie regelmäßige Weiterbildungen und können zuverlässig und sicher auf verschiedenste Sachverhalte antworten.
Was unterscheidet Gutachter und Sachverständige?
Zwischen Gutachtern und Sachverständigen gibt es keinen Unterschied. Beide bezeichnen das gleiche Berufsbild. Dennoch kommen Gutachter eher im privaten Sprachgebrauch und Sachverständige eher im gerichtlichen Jargon vor.
Gibt es Unterschiede in der Qualifizierung?
Unterschiede in der Qualifizierung spiegeln sich in der Anerkennung der Experten wider. So gibt es beispielsweise selbst ernannte freie Gutachter oder Gutachter und Sachverständige mit Verbandsanerkennung. Letztere müssen bestimmte Qualitätsansprüche erfüllen und sind daher vornehmlich zu beauftragen. Geht es um Gerichte oder Gutachten mit größerer Tragweite kommen auch öffentlich bestellte (über Kammer zugelassen) oder EU-Zertifizierte (Eignung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen) infrage. Für hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Ordnung sind amtlich anerkannte Experten zuständig. Diese erhalten die Zulassung von Landesbehörden.
Wann brauche ich ein Gutachten?
Um den Wert verschiedener Gegenstände zu taxieren, private Unstimmigkeiten zu klären oder Schadensursachen herauszufinden, ist ein Gutachten erforderlich. Es kommt auch dann zum Einsatz, wenn Gerichten die Expertise zur Klärung verschiedener Sachverhalte fehlt oder mehrere Parteien in einem Schiedsverfahren nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Wie viel kostet ein Gutachter / Sachverständiger?
Die Kosten hängen vom individuellen Auftrag ab und werden per Angebot ermitteln. Ein Gutachterhonorar kostet von 70 bis 200 Euro je Stunde – abhängig vom Fachbereich und der Spezialisierung des Experten.