Unfallgutachten KFZ: Schadensgutachten für Ihr Auto

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Über 2 Millionen Verkehrsunfälle gibt es jedes Jahr in Deutschland. Wer selbst keine Schuld trägt oder eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden ersetzt. Voraussetzung ist jedoch ein Unfallgutachten, welches über die genauen Kosten informiert. Doch was ist das eigentlich? Welche Arten von Kfz-Gutachten gibt es und worauf sollten Geschädigte achten, um möglichst viel Geld erstattet zu bekommen? Gutachter-Gesellschaft.de gibt die wichtigsten Informationen zum Unfallgutachten – vom Anlass, über den Ablauf bis hin zu den Kosten.

KFZ-Gutachter inspiziert die Front Auto mit Unfallschaden

Die Themen im Überblick

Kfz-Gutachten: Was ist das und wer erstellt es?

Das Kfz- oder Autogutachten ist ein Bericht, der verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit Fahrzeugen verständlich klärt. Sehr häufig geht es dabei um die Folgen eines Unfalls. Kfz-Sachverständige prüfen dabei den Unfallhergang und die damit verbundenen Schäden. Sie ermitteln den Fahrzeugwert und liefern die Grundlage für die Regulierung durch Versicherungsgesellschaften. Darüber hinaus gibt es auch Wertgutachten, die den aktuellen Kaufpreis eines Fahrzeugs neutral darlegen. Oldtimer-Gutachten informieren über den Zustand alter Fahrzeuge und sogenannte BAFA- oder DAT-Gutachten sind nötig, um Fördermittel für gebrauchte Elektroautos zu bekommen.

Autogutachter und Sachverständige führen die Untersuchung durch

Auch wenn es Kfz- oder Unfallgutachten in vielen Werkstätten gibt, dürfen nur besonders erfahrene Fachleute die Arbeiten durchführen. Dabei handelt es sich um freie, verbandsanerkannte, zertifizierte oder öffentlich bestellte Sachverständige für Fahrzeugtechnik (Kfz-Gutachter). Diese verfügen über eine fundierte Ausbildung, langjährige Erfahrung und verschiedene Weiterbildungsabschlüsse, um Sachverhalte neutral und unabhängig klären zu können.

Die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit dem Kfz-Gutachten

Sachverständige für Auto- und Fahrzeugtechnik verfügen über eine besonders hohe Expertise. Sie erklären komplizierte Sachverhältnisse verständlich und kommen weitestgehend ohne Fachbegriffe aus. Geht es um die Regulierung von Versicherungsschäden, sollten Verbraucher die Folgenden zumindest schon einmal gehört haben.

BegriffErklärung
Abzug für WertverbesserungFührt die Schadensregulierung nach einem Unfall zu einer Wertverbesserung, berücksichtigen Experten im Kfz-Gutachten den Abzug für Wertverbesserung. Ein Beispiel ist die Reparatur von Bauteilen mit erheblichen Vorschäden.
BagatellschadenEin Bagatellschaden liegt bei Schadenshöhen von weniger als 750 Euro vor. Versicherungen übernehmen die Unfallgutachten-Kosten dabei nicht, da diese in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Schaden stehen. Ein Gutachten am Auto ist in diesem Fall nicht erforderlich – ausreichend sind Kostenvoranschläge oder einfache Kurzgutachten.
NotreparaturMit einer Notreparatur ist der sichere und funktionstüchtige Zustand eines Fahrzeugs herzustellen. Geschädigte können längere Zeit auf einen Mietwagen verzichten und Versicherungen müssen weniger zahlen.
RestwertDiese Größe beschreibt den Preis des unreparierten Fahrzeugs, den Geschädigte am freien Markt bekommen.
TotalschadenEin Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur eines Fahrzeugs nicht möglich (technischer Totalschaden) ist. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die Reparatur ist dann möglich, wirtschaftlich jedoch nicht sinnvoll. Lassen Geschädigte den Schaden nicht reparieren, bekommen sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet. Sind die Reparaturkosten dabei höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, handelt es sich um einen fiktiven Totalschaden.
WertminderungDie Wertminderung beschreibt die Auswirkung des Unfallschadens auf den Wert des fachgerecht reparierten Fahrzeugs (merkantile Wertminderung). Bleiben nach der Reparatur tatsächlich Spuren des Unfalls zurück, sprechen Experten im Kfz-Gutachten von der technischen Wertminderung.
WiederbeschaffungswertGeht es im Unfallgutachten um den Wiederbeschaffungswert, ist der aktuelle Marktwert eines gleichwertigen Fahrzeugs gemeint.

Verschiedene Arten von Gutachten: Welches ist das Richtige?

Wer ein Gutachten von seinem Auto in Auftrag gibt, hat verschiedene Ausführungen zur Auswahl. So gibt es neben Kurzgutachten und Unfall- oder Schadengutachten auch Wertgutachten, Oldtimergutachten und BAFA- oder DAT-Gutachten. Die folgende Tabelle zeigt, worum es dabei geht und wann welche Ausführung erforderlich ist.

Art des Auto-GutachtensInhaltGrund zur Ausfertigung
KurzgutachtenMit dem Kurzgutachten informieren Sachverständige über den Zustand eines Fahrzeugs. Sie beschreiben die Ausstattung, gehen bereits auf einige Besonderheiten ein und ermitteln Kenngrößen wie die Reparaturkosten.Wertgutachten für privaten Autokauf oder -verkauf; zur Schadensregulierung bei Bagatellschäden
Unfallgutachten oder SchadengutachtenDas Kfz-Unfallgutachten ist detaillierter. Es informiert neben den Reparaturkosten auch über Wertminderung, Restwert sowie Ausfallzeit und klärt weitere Sachverhalte im Zusammenhang mit einem Unfall.gerichtliche Auseinandersetzung; Schadensregulierung bei Versicherungen (Kasko- und Haftpflichtschäden)
WertgutachtenEin Wertgutachten zeigt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs. Gutachter und Sachverständige für Autos prüfen dabei unter anderem das Alter, die Laufleistung, die Sonderausstattung sowie den technischen Zustand.Autokauf oder -verkauf; steuerliche Bewertung von Unternehmenswerten, Versicherung von Sonderfahrzeugen
OldtimergutachtenEine Sonderform des Kfz-Gutachtens ist das Oldtimergutachten. Bei diesem ermitteln Sachverständige den Wert alter Fahrzeuge. Sie stellen fest, inwieweit sich die Technik im Originalzustand befindet, und liefern die Voraussetzung zur Einstufung als Oldtimer.Autokauf oder -verkauf, Vergabe von H-Kennzeichen; Einstufung bei der Versicherung
BAFA-/DAT-GutachtenÜber das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert der Staat den Kauf neuer und gebrauchter Elektroautos. Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) wurde damit beauftragt, gebrauchte Elektrofahrzeuge in Bezug auf die BAFA-Förderbedingungen zu prüfen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist das BAFA- oder DAT-Gutachten.Förderung gebrauchter Elektroautos nach einheitlichen Standards

Darüber hinaus gibt es auch einfache Kostenvoranschläge. Diese informieren über die Reparaturkosten, sind im Rahmen der Schadensregulierung aber nur bei Bagatellschäden zulässig. Wer sich in solch einem Fall für Kostenvoranschlag oder Gutachten entscheiden muss, bekommt mit einem Kurzgutachten eine neutrale Gutachteraussage zu günstigen Konditionen. Kostenvoranschläge erstellen Fachwerkstätten ohne Gutachter.

Übrigens:

Ist die Rede von TÜV-, GTÜ- oder Dekra-Gutachten, sagt das noch nichts über den Inhalt der Untersuchung bzw. des Berichts aus. Das Autogutachten erstellen jedoch die Sachverständigen der jeweiligen Prüfgesellschaft.

Bei diesen Anlässen ist ein Gutachter für Fahrzeuge nötig

Viele Gründe sprechen dafür, ein Gutachten für das eigene Auto erstellen zu lassen. So zum Beispiel ein unverschuldeter Unfall. Soll die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren, zeigt ein Schadensgutachten, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Wer einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert, riskiert eine geringere Entschädigung. Auch wenn die Experten neutral arbeiten, versuchen sie teilweise doch, die Kosten für ihre Auftraggeber zu reduzieren.

Neben Haftpflichtschäden kommen Gutachter aber auch bei Kaskoschäden zum Einsatz. Sie ermitteln den Fahrzeugwert für einen bevorstehenden Kauf/Verkauf und prüfen, ob Oldtimer die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllen. Wer ein gebrauchtes Elektroauto kauft und BAFA-Fördermittel beantragt, benötigt das Autogutachten ebenso. In diesem Fall fordert der Fördergeber ein spezielles DAT-Gutachten.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Gründe, aus denen Verbraucher und Unternehmen ein Kfz-Gutachten bestellen:

Haftpflicht- oder Kasko-Gutachten nach einem Unfall zur Schadensregulierung

Beweissicherung nach Unfällen und nachvollziehen des Unfallhergangs

steuerliche Beurteilung von Fahrzeugen als Werte eines Unternehmens

Wertgutachten für den Kauf oder den Verkauf verschiedenster Fahrzeuge

Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer und Versicherung mit H-Kennzeichen

Umbauten an Fahrzeugen und Eintragung in die Fahrzeugpapiere

Feststellen der Verkehrssicherheit (Bsp.: TÜV- oder DEKRA-Gutachten zur Haupt- und Abgasuntersuchung)

Verbraucher können aber auch ein Auto-Gutachten bestellen, um sich über den Wert und den Zustand ihres Fahrzeuges zu informieren. Anstelle der umfangreichen Vollgutachten genügt dann in der Regel ein einfacheres Kurzgutachten.

Gutachten nach Unfall erstellen lassen: So funktioniert es

Ein Kfz-Unfallgutachten hilft nicht nur dabei, den entstandenen Schaden zu beziffern. Es klärt auch wichtige Fragen zum Unfallhergang. Das Kfz-Gutachten zeigt, ob der Unfall wie geschildert ablief und wer die Schuld am entstandenen Schaden trägt. Damit Sachverständige Aussagen zu diesen Punkten treffen können, ist es wichtig, diese möglichst zeitnah zu kontaktieren. Die folgende Übersicht zeigt einen typischen Ablauf:

01

Unfall und Meldung bei der Versicherung:

Kommt es zu einem Unfall, hilft der Polizei- oder Zeugenbericht dabei, den Hergang zu schildern und zu dokumentieren. Kurze Zeit darauf (meist innerhalb einer Woche) ist der Unfall einer Versicherung zu melden.

02

Abstimmen und Kfz-Gutachten beauftragen:

Nach Rücksprache mit der Versicherung können Geschädigte einen Gutachter mit dem Unfall- oder Schadensgutachten beauftragen. Handelt es sich um selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, ist mit der Versicherung abzustimmen, wer ein Kasko-Gutachten in Auftrag gibt.

03

Übergabe und Einweisung des Gutachters:

Im nächsten Schritt kommt das Fahrzeug zum Sachverständigen. Dieser nimmt die Grunddaten zum Vorgang auf und fragt, wie es zum Schaden kam. Auftraggeber berichten hier auch über bekannte Vorschäden.

04

Detaillierte Untersuchung des Fahrzeugs:

In der Werkstatt prüft der Gutachter das Fahrzeug detailliert. Er demontiert bei Bedarf Anbauteile, um tiefere Schäden zu finden. Falls Schäden im entsprechenden Bereich liegen, vermisst der Experte darüber hinaus die Achsen, das Fahrwerk und die Lackschichten am Fahrzeug. Er dokumentiert alles mit Fotos und führt unter Umständen eine Probefahrt durch. Bei modernen Autos ist außerdem eine Fahrzeugdiagnose nötig, um im Unfall-/Schadensgutachten auch Fehler in der Elektronik berücksichtigen zu können.

05

Auswertung der Begutachtung im Büro:

Auf die detaillierte Begutachtung folgt die Auswertung von Bildern, Notizen und Messergebnissen. Gutachter berechnen Restwert und Reparaturschäden. Sie beziffern die Wertminderung, treffen eine Aussage zur Ausfallzeit und geben an, ob es sich um einen technischen, wirtschaftlichen oder fiktiven Totalschaden handelt. Darauf aufbauend erstellen die Experten das Kfz-Gutachten.

06

Versand des Kfz-Gutachtens:

Sind alle Arbeiten abgeschlossen und das Gutachten ist erstellt, übermitteln Sachverständige dieses ihren Auftraggebern. Zeitgleich senden Sie das Dokument der jeweiligen Versicherung. Diese prüft alles detailliert und reguliert den Schaden im besten Fall. Geschädigte können dann ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den ermittelten Wert aus dem Unfallgutachten auszahlen lassen.

Abhängig von der Schadenshöhe ergibt sich bei einem Unfallgutachten auch die Dauer. Kostenvoranschläge oder Kurzgutachten für Bagatellschäden sind bereits nach wenigen Stunden fertig. Liegt der Schaden tiefer oder sind umfangreiche Messungen und Demontagearbeiten nötig, kann die Untersuchung auch ein bis zwei Tage Zeit in Anspruch nehmen. Das Erstellen eines Gutachtens für Autos dauert dann je nach Auftragslage noch einmal 1 bis 2 Werktage.

Aufbau und Inhalt der Schadengutachten für Fahrzeuge

Wer hat den Schaden verursacht? Wie hoch sind die Reparaturkosten? Wie steht es um den Wiederbeschaffungswert? Ein Kfz- oder Unfallgutachten gibt Auskünfte zu all diesen Fragen. Die folgende Tabelle informiert über den verständlichen Aufbau und die wichtigsten Inhalte des Auto-Gutachtens nach einem Unfall.

Aufbau SchadengutachtenInhalt
AnschreibenInformationen zu Unfalldatum, Versicherungs- sowie Schadensnummer und Kontaktdaten aller Beteiligten
Abtretungserklärung
(für Geschädigte)
Erklärung über die Abtretung der Kfz-Gutachten-Kosten an den Verursacher des Schadens bzw. die entsprechende Versicherung.
RechnungRechnung für das Auto-Gutachten; Kosten sind vom Verursacher zu tragen
Gutachten-DeckblattKontaktdaten des Auftraggebers, des Verursachers sowie dessen Versicherung; Kennwerte zum Schaden, wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Fahrzeugzustand, Notreparatur
FahrzeugdatenAllgemeine Informationen entsprechend Fahrzeugschein; Angaben zu Serien- und Sonderausstattung sowie Fahrleistung und Vorschäden
UnfalldatenSchilderung des Unfallhergangs und der Schäden sowie Angaben zu Reparatur und Instandsetzung
FahrzeugbewertungWertgutachten nach zulässigem System (Beispiel DAT-System)
Kalkulation der ReparaturkostenAuflistung aller Arbeiten sowie Ersatzteile und Kalkulation der Kosten mit Standardzeiteinheiten
AnlagenFotodokumentation und Mess- oder Prüfprotokolle (bei Bedarf)

Kfz-Gutachten folgen dabei einem einheitlichen System. Sie sind auch für Laien nachvollziehbar gestaltet und enthalten alle nötigen Informationen.

Auto-Gutachten: Kosten hängen von der Schadenshöhe ab

Wie viel Kfz-Gutachten kosten, hängt neben der Gutachtenart auch von der Schadenshöhe ab. Die folgende Tabelle zeigt aktuelle Richtwerte in der Übersicht.

PositionKosten
Kurzgutachten75 bis 250 Euro
Wertgutachten150 bis 200 Euro
Oldtimer-Gutachten100 bis 300 Euro
Kfz-Unfallgutachten120 bis 3.500 Euro bei Schadenshöhe von 500 bis 50.000 Euro
Fahrtkostennach Aufwand
Achsvermessung85 bis 150 Euro
Karosserievermessung150 bis 300 Euro
Auslesen Fehlerspeicher28 bis 80 Euro
Stundensatz für Spezialgutachten150 bis 200 Euro

Die Übersicht zeigt: Kfz-Gutachten kosten vergleichsweise wenig. Sie sind daher immer zu empfehlen, wenn es um die Regulierung fremd verschuldeter Schäden geht.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Kfz-Gutachten und Wertgutachten

Was ist der Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und Wertgutachten?

Ein Wertgutachten informiert über den Preis, den Fahrzeuge bei der aktuellen Marktsituation über seriöse Händler erzielen. Ein Unfall- oder Kfz-Schadengutachten wird hingegen nach einem Unfall erstellt. Es enthält Informationen zum Unfallhergang, zu den entstandenen Schäden, zum Rest- oder auch zum Wiederbeschaffungswert.

Benötige ich nach dem Unfall einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten?

Bei der Frage zwischen Kostenvoranschlag oder Gutachten für das Auto entscheidet die Schadenshöhe. Liegt Letztere bei maximal 750 Euro (Bagatellschaden), genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag für das Auto. Besser ist ein Kurzgutachten. Denn dieses berücksichtigt auch Ausstattungsdetails sowie andere Eigenschaften. Bei größeren Schäden ist hingegen ein komplettes Kfz-Unfallgutachten erforderlich. Letzteres kommt auch bei Gericht zum Einsatz, um Streitigkeiten zu klären.

Wer gibt das Schadengutachten nach einem Unfall in Auftrag?

Ist die Schuldfrage geklärt, beauftragt der Geschädigte das Kfz-Gutachten. Bei Teilschuld oder selbst verschuldeten Schäden ist zunächst die Abstimmung mit der jeweiligen Versicherung nötig.

Ich habe einen Gutachter beauftragt. Wie lange dauert das Unfallgutachten?

Bei kleinen Schäden nimmt das Kfz-Unfallgutachten eine Dauer von wenigen Stunden in Anspruch. Müssen Sachverständige das Auto zunächst auseinanderbauen und verschiedenste Punkte messen, können Auftraggeber mit 2 bis 4 Tagen rechnen.

Kann ich mir die Reparaturkosten mit einem Unfallgutachten auszahlen lassen?

Ja, das ist möglich. In aller Regel können sich Geschädigte Geld in Höhe der Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne den Schaden tatsächlich zu reparieren. Experten sprechen dabei von der fiktiven Abrechnung. Mehrwertsteuer und andere Reparaturzulagen werden jedoch nicht erstattet, damit sich Anspruchsteller am Unfall nicht bereichern.

Wie erfolgt die Schadensregulierung bei einem Totalschaden?

Zeigt das Kfz-Gutachten, dass es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden handelt, ist eine Regulierung ebenso möglich. Geschädigte erhalten dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Letzterer ist bei einem technischen Totalschaden nahezu null, da sich das Fahrzeug dann nicht mehr reparieren lässt.

Wie viel kann ein Auto-Gutachten kosten und wer zahlt den Gutachter?

Die Kosten der Kfz-Unfallgutachten liegen je nach Schadenshöhe bei 75 bis 3.500 Euro und werden vom Verursacher getragen. Teilen sich mehrere Parteien die Schuld, erfolgt die Aufteilung der Kosten abhängig vom Grad der Teilschuld. Bei selbst verschuldeten Schäden kommt die Versicherung je nach vertraglicher Regelung für diese und die Kfz-Gutachten-Kosten auf.

Author: Marc Bode

Marc Bode

Marc ist Geschäftsführer bei der Gutachter-Gesellschaft. Er ist ein IT Experte und kennt sich sehr gut in allen digitalen und technischen Bereichen aus.