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Ein Tropfen Öl verunreinigt etwa 600 bis 1.000 Liter Wasser – treten größere Mengen gefährlicher Flüssigkeiten aus, sind die Folgen immens. Während die Natur ernste Schäden davon trägt, drohen Verursachern hohe Kosten für die Beseitigung. Sachverständige für wassergefährdende Stoffe sorgen dafür, dass derartige Unfälle ausbleiben. Die erfahrenen Fachleute prüfen die Einhaltung einschlägiger Normen sowie Richtlinien und reduzieren die Gefahr von Heizöl-, Gülle- oder anderen Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung wassergefährdender Stoffe.
Gutachter-Gesellschaft.de informiert über die Qualifikation der AwSV Sachverständigen und erklärt, wann diese zu beauftragen sind.
Die Themen im Überblick
Sachverständige für den Schutz von Natur und Umwelt
Sachverständige für wassergefährdende Stoffe (auch WHG oder AwSV Sachverständige) kümmern sich um den vorbeugenden Schutz von Gewässern. Dazu prüfen und begutachten sie Anlagen, die Stoffe wie Heizöl oder Gülle enthalten, die beim Auslaufen eine Gefahr für Gewässer darstellen. Voraussetzung für die anspruchsvolle Aufgabe sind neben einer fundierten Berufsausbildung (Hoch- oder Fachschuldiplom der Ingenieur- oder Naturwissenschaften) auch mindestens fünf Jahre Erfahrung im vorbeugenden Schutz von Gewässern.
Wichtig zu wissen:
„Sachverständige“ sind von nach § 52 AwSV anerkannten Sachverständigenorganisationen bestellte Personen, die berechtigt sind, Anlagen zu prüfen und zu begutachten.“ (§ 2 Abs. 33 der AwSV).
Beratung, Planung und Prüfung nach WHG sowie AwSV
Sachverständige Gutachter kennen die Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genau wie die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie verfügen über spezielle Kenntnisse zur Durchführung erforderlicher Prüfungen und können die dafür nötigen Geräte bedienen. Zum Einsatz kommen Sachverständige für wassergefährdende Stoffe dabei im Rahmen der Beratung, Planung und Prüfung bei folgenden Anlagen:
- Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen für wassergefährdende Stoffe (LAU-Anlagen wie Fass- oder Gebindelager oder Heizölverbraucheranlagen)
- Herstellungs-, Behandlung- und Verbrauchsanlagen (HBV-Anlagen wie Hydraulikaggregate, Klima- und Kälteanlagen oder Werkzeugmaschinen)
- Anlagen für Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen)
- landwirtschaftliche Anlagen wie fahrbare Silos und Biogasanlagen
Zu wassergefährdenden Stoffen, mit denen sich die Fachleute beschäftigen, zählen unter anderem Heizöl, sämtliche Kraftstoffe sowie Galvaniken und Lösemittel.
Zulassung der AwSV Sachverständigen ist Voraussetzung
Während der Sachverständigenbegriff in Deutschland allgemein nicht genau definiert ist, bedarf die Arbeit der Sachverständigen einer Anerkennung. Diese erhalten Sachverständigenorganisationen, welche daraufhin selbst Sachverständige für wassergefährdende Stoffe bestellen dürfen.
Leistungen der Fachexperten für wassergefährdende Stoffe
AwSV Sachverständige für wassergefährdende Stoffe unterstützen Anlagenerbauer und Anlagenbetreiber genauso wie Planer und Fachhandwerker. Ihre Arbeit gliedert sich dabei in die Bereiche Beratung, Konzeption und Begutachtung bzw. Prüfung.
Beratung und Konzeption durch erfahrene Fachexperten
Erfüllt eine Anlage die gesetzlichen Vorgaben nicht oder geht es um den Bau einer neuen Anlage im Geltungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? Dann bieten Sachverständige für wassergefährdende Stoffe ihre Unterstützung an. Die Experten helfen in der Planungsphase und sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit, was Behördengänge und behördliche Genehmigungen angeht. So informieren sie beispielsweise über wichtige Planungsgrundsätze, geeignete Baustoffe und individuelle Anforderungen an verschiedene Anlagenteile.
Unser Tipp:
Die Einbeziehung von Sachverständigen für wassergefährdende Stoffe spart Zeit und Geld bei vielen Planungsaufgaben. Grund dafür ist die gesetzeskonforme Konzeption und Vorbereitung, die Nachfragen und aufwendigen Korrekturen vorbeugt.
Prüfung, Untersuchung und Bewertung von Anlagen
Einen Schwerpunkt der Arbeit von Sachverständigen für wassergefährdende Stoffe stellt die Prüfung und Bewertung von Anlagen dar. Im Detail geht es dabei um folgende Leistungen:
- Anzeigen für den Bau und die Änderung prüfpflichtiger Anlagen nach § 40 AwSV
- Fachgutachten nach AwSV-Anforderungen für neue und zu ändernde Anlagen
- Gutachten zur Eignungsfeststellung nach §§ 41 und 42 AwSV
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Anlagen für wassergefährdende Stoffe nach § 47 sowie Anlage 5, 6 und 7 AwSV
- Prüfung und Bewertung von JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersaft) nach Anlage 7 AwSV
- Prüfung und Bewertung von Biogasanlagen hinsichtlich der Anforderungen aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie dem Arbeitsblatt A 793 „Biogasanlagen“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
- Unterstützung bei der Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG für Chemikalienlager, Abfüllplätze, Tankanlagen etc.
- Prüfung des genehmigungsrechtlichen Status von Anlagen für wassergefährdende Stoffe
Darüber hinaus kümmern sich die erfahrenen Experten um Anlagenbeschreibungen und Anlagenkataster. Sie erstellen Betriebsanweisungen und fertigen Gutachten für Produktionsanlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen an. Als ausgebildete Ingenieure bieten die Experten zudem sämtliche Ingenieurleistungen in Bezug auf Planung, Baubegleitung und Abnahme an.
Baubegleitung und Bauüberwachung durch Gutachter
Ist die Planung abgeschlossen und das Projekt genehmigt? Dann geht es um die Ausführung, bei der zahlreiche Fehler passieren können. AwSV Sachverständige verhindern das im Rahmen der Bauüberwachung. Sie kontrollieren alle durchgeführten Arbeiten, erkennen Mängel sofort und fordern deren Beseitigung, bevor aufwendige Umbau- und Nachrüstarbeiten nötig werden.
Schulung und Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb
Viele AwSV Sachverständige bieten über ihre Sachverständigenorganisation auch Schulungen für Handwerksbetriebe an. Sie bereiten ausführende Firmen damit auf die Zertifizierung nach WHG / AwSV vor, die zu ausführenden Arbeiten an Anlagen für wassergefährdende Stoffe berechtigt.
Qualifikation und Zulassung der AwSV Sachverständigen
Wer einen Gutachter für wassergefährdende Stoffe beauftragt, sollte dessen Qualifikation und Zulassung prüfen. Grund dafür ist, dass nach öffentlichem Recht nur Fachleute für Prüfungen und Gutachten im Rahmen des WHG und der AwSV zugelassen sind, die von einer zugelassenen Sachverständigenorganisation bestellt wurden. Voraussetzung dafür sind unter anderem folgende Eigenschaften:
- Hoch- oder Fachschulstudium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bei Planung, Errichtung, Betrieb oder Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- zwischen 25 und 65 Jahre alt und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Erfahrung und Kenntnis im Umgang mit technischen Einrichtungen zur Prüfung
Zugelassene Experten müssen außerdem zuverlässig, neutral und unabhängig arbeiten, was sie mit einer entsprechenden Erklärung belegen.
Übrigens:
Sachverständige für wassergefährdende Stoffe übernehmen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund sind an eine Zulassung sehr hohe Anforderungen gestellt. Eine individuelle Prüfung und Bestellung ist daher Voraussetzung für die Arbeit in diesem Bereich.
Auftragsumfang entscheidet über die Gutachter-Kosten
Wie viel AwSV Gutachter für wassergefährdende Stoffe kosten, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Denn zum einen gibt es keine Gebühren-Ordnung für die Leistung der Sachverständigen. Zum anderen hängen die Kosten aber auch sehr stark vom Umfang der beauftragten Arbeiten ab. Beides sind Gründe, aus denen wir Betreibern das Einholen mehrerer Angebote empfehlen, bevor sie einen Fachexperten beauftragen.
FAQ: Häufige Fragen zum AwSV Sachverständigen
Was macht ein Sachverständiger für wassergefährdende Stoffe?
AwSV Sachverständige und Gutachter sorgen für den vorbeugenden Gewässerschutz, indem sie relevante Anlagen nach gesetzlichen Anforderungen prüfen. Sie unterstützen Planer bei der Konzeption und helfen Betrieben dabei, Sanierungskonzepte für Anlagen zu erstellen, welche die geltenden Vorgaben nicht mehr erfüllen.
Welche Qualifikationen erfüllen AwSV Gutachter und Prüfer?
Wer Arbeiten im Geltungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) oder der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) durchführt, muss von einer zugelassenen Sachverständigenorganisation bestellt sein. Voraussetzung dafür ist neben einer individuellen Prüfung auch eine fundierte Berufsausbildung. Zudem setzen Sachverständigenorganisationen in der Regel eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung voraus.
Woran erkenne ich einen zugelassenen Sachverständigen?
Wer von einer Sachverständigenorganisation bestellt wird und daraufhin für Arbeiten an Anlagen für wassergefährdende Stoffe arbeiten darf, bekommt nach § 53 Abs. 7 AwSV ein Bestellungsschreiben. Dieses dient als Nachweis für die erforderliche Berechtigung.
Kann die Bestellung erlöschen und woran merke ich das?
Halten sich AwSV Sachverständige für wassergefährdende Stoffe nicht an die Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 53 AwSV) oder treten sie selbst aus der Sachverständigenorganisation aus, müssen sie das Bestellungsschreiben unverzüglich zurückgeben. Experten, die Letzteres nicht vorlegen können, haben demzufolge keine Zulassung.
Was kann die Beauftragung eines AwSV Sachverständigen kosten?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage können wir leider nicht geben, da keine einheitliche Gebührenordnung für die Leistungen der Experten existiert. Neben variablen Stundensätzen hängen die AwSV Sachverständigen Kosten zudem vom Aufwand der beauftragten Arbeiten ab. Eine zuverlässige Preisauskunft erhalten Interessenten daher nur im Rahmen eines individuellen Angebots.