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Hausrat-Gutachter stellen fest, wie viel die Einrichtung in Häusern, Wohnungen oder Büros wert ist. Sie ermöglichen es, Versicherungen in der richtigen Höhe abzuschließen und helfen im Schadensfall dabei, das zustehende Geld auch tatsächlich zu bekommen. Aber was zeichnet einen qualifizierten Sachverständigen für Hausrat und Hausratschäden aus? In welchen Fällen kommen die Experten zum Einsatz und wann lohnt es sich, den Hausrat-Gutachter selbst zu beauftragen? Gutachter-Gesellschaft gibt Antworten auf die häufigsten Fragen und zeigt, wie viel die Experten kosten.
Die Themen im Überblick
Versicherung, Schaden oder Erbfall: Aufgaben der Hausrat-Gutachter
Sachverständige und Gutachter für Hausrat verfügen über außergewöhnliche Kenntnisse in verschiedenen Bereichen. Diese erlauben es ihnen, den Wert von Gegenständen neutral und nachvollziehbar zu taxieren. Ganz gleich, ob es sich um die Einrichtung in der ersten Wohnungen oder den Wert eines seltenen Kunstgegenstandes geht: Die Expertise der Fachleute ist in vielen Fällen gefragt. Die folgende Übersicht zeigt, wann Verbraucher einen Hausrat-Gutachter finden und beauftragen sollten.
Wertermittlung vor dem Abschluss einer Versicherung
Schließen Verbraucher eine Hausratversicherung ab, spielt der Wert des Inventars eine wichtige Rolle. Denn dieser entscheidet über die Versicherungssumme und die regelmäßig zu leistenden Zahlungen. Im Durchschnitt gehen Experten von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Befinden sich Schmuck, Kunstgegenstände oder Antiquitäten im eigenen Besitz, liegt die reale Summe jedoch darüber. Ein Hausrat-Gutachter bewertet diese neutral, um im Schadensfall richtig abgesichert zu sein. Wer keinen Sachverständigen für sein Hab und Gut beauftragt, kann sich über- oder unterversichern. Während Ersteres mit unnötig hohen Kosten verbunden ist, bekommen Geschädigte bei einer zu geringen Versicherungshöhe nur einen Teil des Wertes ersetzt.
Taxieren des Schadenswertes bei fehlenden Quittungen
Hat ein Brand oder ein Hochwasser die Einrichtung zerstört, kommt die Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Gleiches gilt auch dann, wenn Diebe wertvolle Gegenstände gestohlen haben. Um eine Entschädigung in der richtigen Höhe zu erhalten, ist jedoch ein Wertnachweis erforderlich. Ohne Quittungen oder Rechnungen kann ein Hausrat-Gutachter diesen erbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Experten Fotos oder andere Belege zur Verfügung stehen. Andernfalls ist es nicht möglich, die kaputten oder entwendeten Gegenstände realistisch zu bewerten.
Unser Tipp:
Fertigen Sie Fotos an und heben Belege für Wert- und Kunstgegenstände auf. Das hilft, im Schadensfall eine entsprechende Entschädigung zu bekommen, auch wenn Quittungen verloren gegangen, verbrannt oder aufgeweicht sind. Bei gehobenem Hausrat ist alternativ dazu auch die Inventarisierung wertvoller Güter möglich.
Bewertung von Schäden im Auftrag von Unternehmen
Einer der häufigsten Gründe, aus dem Sachverständige für Hausratschäden zum Einsatz kommen, ist die Prüfung von Versicherungsschäden. Die Experten arbeiten dabei im Auftrag von Versicherungsunternehmen, um Werte zu ermitteln und Ursachen zu prüfen. Sie sollen überhöhte Auszahlungen verhindern und Versicherungsbetrug aufdecken.
Neutrale Unterstützung bei einem Versicherungs-Streit
Sind Geschädigte und Versicherer uneins über den Schadenswert, können erstere selbst einen Hausrat-Gutachter beauftragen. Dieser erstellt ein eigenes Gutachten und hilft als neutraler Partner dabei, eine angemessene Entschädigung zu bekommen.
Wertgutachten zur Bewertung von Erbe und Nachlass
Nach dem Tod eines Familienangehörigen gilt es, Erbe und Nachlass fair zu verteilen. Haben Verwandte selbst wenig Erfahrung, können sie die Werte nicht richtig einschätzen. Die Folge sind dann häufig Streitigkeiten, die bis vor Gericht gehen. Um das zu vermeiden, bestimmen Hausrat-Gutachter den Wert von Erbe und Nachlass realistisch. Auch dann, wenn Erben wertvolle Schätze im Nachlass vermuten, hilft ein Hausrat-Gutachter. Ganz gleich, ob es sich um Raritäten, Antiquitäten, Kunstgegenstände oder auch besondere Besteck-Sets handelt.
Für diese Gegenstände ermitteln die Sachverständige aktuelle Werte
Hausrat-Gutachter verfügen meist über eine fundierte Ausbildung und viel Erfahrung. Sie haben spezielle Weiterbildungen absolviert und kennen sich in ihrem Metier besonders gut aus. Wer einen Sachverständigen für sein Hab und Gut suchen und beauftragen möchte, sollte dennoch auf dessen Spezialgebiet achten. Während viele Experten den üblichen Hausrat sicher bewerten können, gibt es auch Sachverständige für Spezialgebiete und gehobenes Inventar. Diese kommen infrage, wenn es beispielsweise um folgende Bereiche geht:
- Möbel, Polstermöbel sowie Ledergarnituren und Couches
- Hausrat-Gutachter für Antiquitäten und Kunstgegenstände
- Experten für wertvolles Besteck und Porzellan im Hausrat
- Fachleute für chinesische Kunst und chinesisches Porzellan
- Sachverständige für Raritäten und Sammlergegenstände
- Gutachter für wertvolle Uhren, Schmuck und Diamanten
- Sachverständige für Geräte wie Hi-Fi- und TV-Geräte
- wertvolle Textilien und Teppiche wie Orientteppiche
- Fußböden und Bodenbeläge wie hochwertige Parkettböden
- Bodenbeläge wie Auslegeware, Laminat oder Vinylboden
- Sachverständige für Schäden an der Haustechnik im Gebäude
- Gutachter für Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag
Wer einen Hausrat-Gutachter finden und beauftragen möchte, sollte diesen vorher über das jeweilige Spezialgebiet befragen. Nur dann, wenn dieses zum Einsatzfall passt, lassen sich Werte letztlich auch richtig bestimmen. Ein Beispiel: Wenn ein Hausrat-Gutachter für normales Inventar den Wert von Besteck-Sets, Jugendstil-Möbeln oder chinesischer Kunst bewerten soll, fehlt häufig die Expertise und Bewertungen fallen nicht selten zu niedrig aus.
Diese Leistungen bieten Hausrat-Gutachter ihren Kunden an
Abhängig vom Grund der Beauftragung bieten Hausrat-Gutachter verschiedene Leistungen an. Das Spektrum beginnt bei der einfachen Beratung, geht über die Inventarisierung von Hausständen bis hin zum gerichtlichen Gutachten für Hausratschäden. Die folgende Übersicht zeigt, worum es bei den einzelnen Sachverständigen-Leistungen im Detail geht:
- Individuelle Beratung: Was ist bei einem Erbe zu beachten? Wie verteilen geschiedene Werte gleichmäßig und worauf kommt es an, wenn ein Versicherungsschaden reguliert werden soll? Beratend stehen Hausrat-Gutachter bei all diesen Fragen zur Seite. Sie geben fallspezifische Hinweise und damit wichtige Tipps für das richtige Vorgehen.
- Gutachten oder Expertise: Mit Wertgutachten und Expertisen ermitteln Hausrat-Gutachter den individuellen Wert verschiedener Güter. Das ist wichtig, um Verkäufe oder Auktionen vorzubereiten, Versicherungen abzuschließen und im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Wertgutachten erstellen Sachverständige dabei für private Auftraggeber (etwa vor Abschluss einer Versicherung) und für Versicherungsunternehmen.
- Hausratbewertung: Wie viel ist das Inventar einer Wohnung wert? Wie viel Geld bringt der Verkauf einzelner Gegenstände ein? Kommt es zur Haushaltsauflösung, helfen Hausrat-Gutachter mit einer Hausratbewertung dabei, den Wert von Möbeln, Böden und anderen Gegenständen fachgerecht zu schätzen. Gleiches gilt nach einer Scheidung. Hier ist es wichtig, Gegenstände entsprechend ihrer Werte fair zu verteilen.
- Inventarisierung: Im Rahmen einer Inventarisierung nehmen Hausrat-Gutachter das gesamte Inventar oder einzelne wertvolle Gegenstände in eine Liste auf. Sie dokumentieren jeden Posten mit einer Beschreibung sowie Bildern und fertigen für alle Gegenstände eine fachgerechte Wertermittlung an. Die Inventarisierung hilft dabei, Hausratversicherungen richtig abzuschließen, im Schadensfall eine Entschädigung zu bekommen und Nachlass fair zu verteilen. Im letztgenannten Fall bleiben Erbstreitigkeiten durch die Inventarisierung häufig aus.
- Schadensabwicklung: Nach einem Hochwasser, einem Brand, einem Überspannungsschaden oder einem Diebstahl geht es darum, eine angemessene Entschädigung von der Hausratversicherung zu erhalten. Hausrat-Gutachter unterstützen dabei beide Seiten. Sie erstellen zum einen individuelle Wertgutachten für Versicherungen. Zum anderen helfen sie Geschädigten aber auch dabei, den Wert verloren gegangener oder beschädigtet Gegenstände einzuschätzen – auch dann, wenn keine Rechnungen oder Belege vorhanden sind.
- Wertermittlung: Die private Wertermittlung erfolgt in der Regel vor einem Verkauf hochwertiger Güter. Ganz gleich, ob es sich um Ledergarnituren, seltene Möbel oder Schmuckstücke handelt: Schätzen Sachverständige den Sachwert richtig ein, haben Eigentümer eine zuverlässige Verhandlungsbasis. Käufer haben zudem die Gewissheit, dass Gegenstände echt und die Preise nicht zu hoch sind. Die Wertermittlung durch einen Hausrat-Gutachter kann sich daher für beide Parteien lohnen – Käufer sowie Verkäufer.
Erfahrene Hausrat-Gutachter finden: Auf diese Punkte ist zu achten
Wer einen Hausrat-Gutachter finden und beauftragen möchte, sollte einige Punkte beachten. Ein Wichtiger ist die Anerkennung. Da die Berufsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt ist, kann sich theoretisch jeder als Gutachter oder Sachverständiger ausweisen. Anerkennungen von Verbänden oder Vereidigungen bieten dabei ein hohes Maß an Sicherheit. Denn diese vergeben Fachverbände sowie Kammern nur, wenn die Fachleute ihre Expertise nachweisen und über die persönliche Eignung für die Arbeit als Hausrat-Gutachter verfügen.
Ein weiterer Hinweis findet sich in der Berufsausbildung und der Berufserfahrung. Vor allem im Bereich seltener und wertvoller Kunstgegenstände verfügen Hausrat-Gutachter in der Regel über ein Fachstudium und viel Erfahrung. Verbraucher sollten sich außerdem über Referenzen und spezielle Arbeitsbereiche informieren, bevor sie Sachverständige für Hausrat und Hausratschäden beauftragen.
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Tipps zusammen:
- auf Verbandsanerkennung und Vereidigung der Experten achten
- Studium und Berufserfahrung sprechen für eine hohe Kompetenz
- Hausrat-Gutachter für das passende Spezialgebiet beauftragen
So viel kosten die Sachverständigen für Hausrat und Hausratschäden
Wie viel Hausrat-Gutachter kosten, hängt vor allem vom Auftrag ab. Geht es um eine einfache Beratung oder die Einschätzung des Wertes einzelner Gegenstände im Büro des Sachverständigen, fallen Preise von 50 Euro pro Stunde an. Üblich sind dabei Kosten von 25 bis 100 Euro. Wer Hausrat vor Ort begutachten lassen möchte, muss mit höheren Kosten rechnen. Für Expertisen und Vor-Ort-Beratungen sind Preise von etwa 80 bis 150 Euro pro Stunde üblich. Für detaillierte Hausratgutachten oder Inventarisierungen fallen Kosten von mindestens 250 Euro an. Insgesamt hängen die Preise hier aber vor allem von der Art und der Anzahl der zu bewertenden und zu inventarisierenden Gegenstände im Haus ab. Die folgende Tabelle fasst übliche Preise der Hausrat-Gutachter noch einmal zusammen.
Dienstleistung | Stundenlohn | Kosten insgesamt |
---|---|---|
Beratung im Büro | 50 Euro pro Stunde | 25 bis 100 Euro |
Beratung und Kurzbewertung vor Ort | 80 bis 150 Euro pro Stunde | 80 bis 200 Euro |
Detaillierte Gutachten und Expertisen | 80 bis 150 Euro pro Stunde | ab 250 Euro (nach Aufwand) |
Wichtig zu wissen ist, dass sich die Angaben in der Tabelle als Richtwerte verstehen. Da Aufträge, Gegebenheiten und Stundenlöhne unterschiedlich ausfallen können, verspricht nur ein individuelles Angebot eine fundierte Aussage darüber, wie viel Hausrat-Gutachter kosten.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema „Hausrat-Gutachter“
Wozu benötige ich einen Hausrat-Gutachter?
Hausrat-Gutachter stehen in verschiedensten Sachverhalten mit ihrer Expertise zur Verfügung. So zum Beispiel vor dem Abschluss einer Versicherung. Hier führen die Sachverständigen eine Hausratbewertung durch, um die Hausratversicherung über die richtige Höhe abzuschließen. Die Experten helfen im Schadensfall, eine angemessene Entschädigung zu bekommen und unterstützen Versicherungen dabei, Schadensfälle zu prüfen und Versicherungsbetrug zu unterbinden. Darüber hinaus bewerten die Fachleute Gegenstände vor einem möglichen Verkauf. Sie inventarisieren den allgemeinen oder gehobenen Hausrat, helfen, bei einer Haushaltsauflösung Schätze zu finden und dabei, vorhandene Werte nach Trennung, Scheidung oder im Erbfall fair und gleichmäßig zu verteilen.
Woran sind gute Sachverständige für Hausrat zu erkennen?
Für eine hohe Qualität spricht zunächst die Anerkennung durch einen Verband oder die Vereidigung durch eine Kammer. Wichtig ist zudem eine entsprechende Berufsausbildung (meist ein Fachstudium) mit ausreichend langer Berufserfahrung. Neben den allgemeinen Kriterien kommt es vor allem bei Hausrat-Gutachtern auch auf das Fachgebiet an. Ganz gleich, ob es um allgemeinen Hausrat, teure Uhren oder chinesische Kunstgegenstände geht: Für jeden Fall gibt es den passenden Sachverständigen.
Wer beauftragt den Sachverständigen?
Geht es um eine Inventarisierung oder die Bewertung vor einem möglichen Verkauf von Gegenständen aus dem Hausrat, beantragen Verbraucher die Experten selbst. Gleiches gilt auch dann, wenn sie einen Versicherungsschaden regulieren müssen, aber nicht ausreichend Nachweise für den Wert der verlorenen oder zerstörten Gegenstände haben. Bei Versicherungsschäden beauftragen Versicherungen auch selbst häufig einen Sachverständigen, um zu hohe Entschädigungen und Versicherungsbetrug zu vermeiden. Werden Ehe- oder Erbschaftsstreitigkeiten vor Gericht verhandelt, können auch diese Hausrat-Gutachter beauftragen, um zusätzliche Expertise zu bekommen.
Wie viel kosten Hausrat-Gutachter?
Wie viel Hausrat-Gutachter kosten, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Während die Preise für Beratungen und Kurzbewertungen mit 50 Euro pro Stunde relativ gering ausfallen, gibt es für 80 bis 150 Euro auch detaillierte Vor-Ort-Termine und fachgerechte Gutachten. Eine zuverlässige Auskunft verspricht dabei nur das Angebot eines Experten.
Wer kommt für die Kosten auf?
In aller Regel herrscht hier das Besteller-Prinzip. Das heißt: Wer einen Hausrat-Gutachter benötigt, kommt auch für dessen Rechnung auf. Möchte die Versicherung einen Schaden vor Ort näher unter die Lupe nehmen, kommt das Unternehmen für die Kosten auf. Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind es meist die Schädiger, die für die Sachverständigen bezahlen. Ein etwas anderes Modell ist möglich, wenn zwei Parteien gemeinsam einen Sachverständigen beauftragen. In diesem Fall teilen sich auch die Kosten gleichmäßig auf.